153.52
CH-SG
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten - Aufsicht
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten · Aufsicht
1. Die Aufsicht über das Unternehmen wird von den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen ausgeübt.