Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.52 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten - Zweck und Rechtsnatur

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten · Zweck und Rechtsnatur

1. Das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Landscheidi-Sönderli-Hofstetten auf dem Gebiet der Gemeinden Urnäsch und Hemberg.

2. Es ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 mit Sitz in Urnäsch (im folgenden Unternehmen).

Zweck und Rechtsnatur Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →