153.51
CH-SG
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Fuchsacker - Rechtspersönlichkeit
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Fuchsacker · Rechtspersönlichkeit
1. Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh.