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153.51 CH-SG

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Fuchsacker - Anwendbares Recht

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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Fuchsacker · Anwendbares Recht

1. Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons Appenzell A. Rh.

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