153.1
GGU
CH-SG
Art. 12 Gesetz über gemeinschaftliche Unternehmen (GGU) - Geschäftsprüfungskommission
II. Organisation
Art. 12 GGU · Geschäftsprüfungskommission
1. Die Geschäftsprüfungskommission prüft Rechnungsführung und Geschäftstätigkeit der Verwaltungskommission zuhanden der Eigentümer- oder der Delegiertenversammlung.