Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.1 GGU CH-SG

Art. 11 Gesetz über gemeinschaftliche Unternehmen (GGU) - Verwaltungskommission

II. Organisation
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Art. 11 GGU · Verwaltungskommission

1. Die Verwaltungskommission führt die Geschäfte und vertritt das gemeinschaftliche Unternehmen nach aussen.

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