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151.53 FHGV CH-SG

Art. 3 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Reserveveränderungen

II. Jahresrechnung - 1. Erfolgsrechnung
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Art. 3 FHGV · Reserveveränderungen

1. Einlagen in und Entnahmen aus Reserven nach Art. 110b und Art. 110c des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 werden einzeln aufgeführt.

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