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151.53 FHGV CH-SG

Art. 24 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Steuerplan

III. Budgetierung
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Art. 24 FHGV · Steuerplan

1. In den Steuerplan wird der mutmassliche Ertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern sowie der Grundsteuer eingestellt.

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