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151.53 FHGV CH-SG

Art. 18 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Eigenkapitalnachweis

II. Jahresrechnung - 4. Anhang
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Art. 18 FHGV · Eigenkapitalnachweis

1. Der Eigenkapitalnachweis enthält für sämtliche Konten des Eigenkapitals wenigstens folgende Angaben

a) Stand zu Beginn und am Ende des Rechnungsjahres;

b) Veränderungen.

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