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151.53 FHGV CH-SG

Art. 17 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Inhalt

II. Jahresrechnung - 4. Anhang
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Art. 17 FHGV · Inhalt

1. In den Anhang der Jahresrechnung werden aufgenommen

a) Grundsätze der Rechnungslegung einschliesslich der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, insbesondere Abschreibungsmethoden und -sätze;

b) Eigenkapitalnachweis;

c) Rückstellungsspiegel;

d) Beteiligungsspiegel und Gewährleistungsspiegel;

e) Anlagespiegel;

f) zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und der finanziellen Risiken von Bedeutung sind.

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