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151.53 FHGV CH-SG

Art. 1 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Finanzielle Berichterstattung

I. Allgemeines
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Art. 1 FHGV · Finanzielle Berichterstattung

1. Die finanzielle Berichterstattung nach Art. 109a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 umfasst wenigstens

a) einen Kommentar des Rates zur Jahresrechnung;

b) eine Übersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.

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