Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151.3 GvG CH-SG

Art. 56a Gemeindevereinigungsgesetz (GvG) - abis) Förderung

C. Aufhebung von Gemeinden - III. Aufhebung durch Inkorporation
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Art. 56a GvG · abis) Förderung

1. Der Kanton kann Projektbeiträge leisten. Sie werden nach Massgabe der vom Kantonsrat gewährten Kredite zugesichert.

2. Art. 20 dieses Erlasses wird sachgemäss angewendet.

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