151.2
GG
CH-SG
Art. 88 Gemeindegesetz (GG) - b) Begründung
IV. Politische Rechte - 4. Wahlen
Art. 88 GG · b) Begründung
1. Dem Gesuch ist zu entsprechen, wenn
a) der Rücktritt im öffentlichen Interesse liegt;
b) der Amtsinhaberin oder dem Amtsinhaber aus der weiteren Bekleidung des Amtes schwere Nachteile erwachsen.