Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151.2 GG CH-SG

Art. 88 Gemeindegesetz (GG) - b) Begründung

IV. Politische Rechte - 4. Wahlen
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Art. 88 GG · b) Begründung

1. Dem Gesuch ist zu entsprechen, wenn

a) der Rücktritt im öffentlichen Interesse liegt;

b) der Amtsinhaberin oder dem Amtsinhaber aus der weiteren Bekleidung des Amtes schwere Nachteile erwachsen.

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