Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151.2 GG CH-SG

Art. 78 Gemeindegesetz (GG) - c) Unterbreitung

IV. Politische Rechte - 2. Fakultatives Referendum, Volksvorschlag und Initiative
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Art. 78 GG · c) Unterbreitung

1. Kommt das Referendum zustande, sind den Stimmberechtigten Vorlage und Volksvorschlag gleichzeitig zu unterbreiten.

2. ...

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