151.2
GG
CH-SG
Art. 7 Gemeindegesetz (GG) - c) öffentliche Auflage
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 GG · c) öffentliche Auflage
1. Ist die öffentliche Auflage vorgeschrieben, werden Gegenstand, Ort und Dauer der Auflage sowie eine allfällige Rechtsmittelfrist amtlich bekannt gemacht.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)
B.2013.241 · sg (Art. 7 GG)
Appeal Regarding Non-Disclosure of School Board President Salary Before Budget Vote
Während Art. 5 GG eine allgemeine Regelung enthalte, betreffe Art. 6 GG amtliche Bekanntmachungen im Rahmen der Rechtsetzung und Art. 7 GG jene im Rahmen der vorgeschriebenen öffentlichen Auflage. Die fraglichen Bestimmungen hätten gemein, dass sie sich lediglich mit
B.2013.241 · sg (Art. 7 GG)
Appeal Regarding Municipal Budget Approval Due to Non-Disclosure of School Board President's Salary
Während Art. 5 GG eine allgemeine Regelung enthalte, betreffe Art. 6 GG amtliche Bekanntmachungen im Rahmen der Rechtsetzung und Art. 7 GG jene im Rahmen der vorgeschriebenen öffentlichen Auflage. Die fraglichen Bestimmungen hätten gemein, dass sie sich lediglich mit
B.2010.123 · sg (Art. 7 GG)
Right to Environmental Impact Report Access Before Public Exhibition
. Während Art. 5 GG eine allgemeine Regelung enthält, betrifft Art. 6 GG amtliche Bekanntmachungen im Rahmen der Rechtsetzung und Art. 7 GG jene im Rahmen der vorgeschriebenen öffentlichen Auflage. Die fraglichen Bestimmungen haben gemein, dass sie sich lediglich mit d
B.2010.123 · sg (Art. 7 GG)
Access to Environmental Impact Assessment Report Before Public Review
. Während Art. 5 GG eine allgemeine Regelung enthält, betrifft Art. 6 GG amtliche Bekanntmachungen im Rahmen der Rechtsetzung und Art. 7 GG jene im Rahmen der vorgeschriebenen öffentlichen Auflage. Die fraglichen Bestimmungen haben gemein, dass sie sich lediglich mit d