151.2
GG
CH-SG
Art. 116 Gemeindegesetz (GG) - Kredite a) Grundsatz
VI. Finanzhaushalt - 1quater. Kredite und Ausgaben
Art. 116 GG · Kredite a) Grundsatz
1. Der Rat tätigt Ausgaben nur im Rahmen eines Kredites.
2. Reicht dieser nicht aus, wird vor der Mehrausgabe ein Nachtragskredit eingeholt.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)
B.2024.60 · sg (Art. 116 Abs. 1 GG)
Administrative Court Overturns Municipal Assembly Decisions on School Construction and Sports Facility Relocation
er Regierung zum Gemeindegesetz vom 11. März 2008, ABl 2008 S. 1336). 2.2. Der Rat tätigt Ausgaben nur im Rahmen eines Kredites (Art. 116 Abs. 1 GG). Kredite werden durch Budget oder durch besondere Beschlüsse der Bürgerschaft oder das Gemeindeparlament gewährt. Ein besonderer
DIGS411.425 · sg (Art. 116 Abs. 1 GG)
Challenge to Municipal Vote Approval of Shipping Company Credit Dismissed
«Kredit» ist – entgegen den Vorbringen des Beschwer- deführers – in diesem Zusammenhang im Übrigen die korrekte Bezeichnung. Nach Art. 116 Abs. 1 GG tätigt der Rat Ausgaben nur im Rahmen eines Kre- dites. Kredite werden durch Budget oder durch besondere Beschlüsse der Bürgersch
B.2013.241 · sg (Art. 116 Abs. 1 GG)
Appeal Regarding Non-Disclosure of School Board President Salary Before Budget Vote
ben und Einnahmen auf. Erhebliche Abweichungen gegenüber dem Voranschlag des vorangehenden Rechnungsjahres werden begründet. Nach Art. 116 Abs. 1 GG tätigt der Schulrat Ausgaben nur im © Kanton St.Gallen 2024 Seite 13/
B.2013.241 · sg (Art. 116 Abs. 1 GG)
Appeal Regarding Municipal Budget Approval Due to Non-Disclosure of School Board President's Salary
ben und Einnahmen auf. Erhebliche Abweichungen gegenüber dem Voranschlag des vorangehenden Rechnungsjahres werden begründet. Nach Art. 116 Abs. 1 GG tätigt der Schulrat Ausgaben nur im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/