Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151.2 GG CH-SG

Art. 1 Gemeindegesetz (GG) - Geltungsbereich a) Grundsatz

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 GG · Geltungsbereich a) Grundsatz

1. Dieser Erlass regelt die Grundzüge der Organisation und des Finanzhaushalts der Gemeinden sowie die politischen Rechte ihrer Bürgerschaft und die Aufsicht des Kantons über die Gemeinden.

2. Gemeinden sind

a) die politischen Gemeinden;

b) die Schulgemeinden;

c) die Ortsgemeinden und die ortsbürgerlichen Korporationen;

d) die örtlichen Korporationen.

3. ...

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