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147.12 CH-SG

Art. 5 Gebührentarif des Staatsarchivs - Archivführungen

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Art. 5 Gebührentarif des Staatsarchivs · Archivführungen

1. Das Staatsarchiv erhebt für Archivführungen in Gruppen eine Gebühr von Fr. 70.- je mitwirkende Archivmitarbeiterin oder mitwirkenden Archivmitarbeiter.

2. Archivführungen für Mitarbeitende von öffentlichen Organen nach [Art. 1](https://www.gesetzessammlung.sg.ch/data/147.1/de/art1) Bst. a des Gesetzes über Aktenführung und Archivierung vom 19. April 2011[[3]](#paragraphtext_content_fn_252948_2_3_c), für Studierende von Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, einschliesslich Dozentinnen und Dozenten, sowie für Schülerinnen und Schüler von Volks-, Mittel- und Berufsschulen, einschliesslich Lehrpersonen, sind gebührenfrei.

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