147.12
CH-SG
Art. 5 Gebührentarif des Staatsarchivs - Archivführungen
Art. 5 Gebührentarif des Staatsarchivs · Archivführungen
1. Das Staatsarchiv erhebt für Archivführungen in Gruppen eine Gebühr von Fr. 70.- je mitwirkende Archivmitarbeiterin oder mitwirkenden Archivmitarbeiter.
2. Archivführungen für Mitarbeitende von öffentlichen Organen nach [Art. 1](https://www.gesetzessammlung.sg.ch/data/147.1/de/art1) Bst. a des Gesetzes über Aktenführung und Archivierung vom 19. April 2011[[3]](#paragraphtext_content_fn_252948_2_3_c), für Studierende von Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, einschliesslich Dozentinnen und Dozenten, sowie für Schülerinnen und Schüler von Volks-, Mittel- und Berufsschulen, einschliesslich Lehrpersonen, sind gebührenfrei.