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147.12 CH-SG

Art. 4 Gebührentarif des Staatsarchivs - Wiederbeschaffung von Dokumenten

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Art. 4 Gebührentarif des Staatsarchivs · Wiederbeschaffung von Dokumenten

1. Das Staatsarchiv erhebt für die Wiederbeschaffung von amtlichen Dokumenten für Private oder die Bereitstellung von Grundlagen für die Wiederbeschaffung eine Grundgebühr von Fr. 10.-.

2. Als Zuschlag werden erhoben

a) für den Rechercheaufwand von weniger als 1 Stunde Fr. 20.-;

b) für den Rechercheaufwand von mehr als 1 Stunde je angebrochene 30 Minuten Fr. 10.-.

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