147.12
CH-SG
Art. 4 Gebührentarif des Staatsarchivs - Wiederbeschaffung von Dokumenten
Art. 4 Gebührentarif des Staatsarchivs · Wiederbeschaffung von Dokumenten
1. Das Staatsarchiv erhebt für die Wiederbeschaffung von amtlichen Dokumenten für Private oder die Bereitstellung von Grundlagen für die Wiederbeschaffung eine Grundgebühr von Fr. 10.-.
2. Als Zuschlag werden erhoben
a) für den Rechercheaufwand von weniger als 1 Stunde Fr. 20.-;
b) für den Rechercheaufwand von mehr als 1 Stunde je angebrochene 30 Minuten Fr. 10.-.