147.12
CH-SG
Art. 3 Gebührentarif des Staatsarchivs - Beratungen
Art. 3 Gebührentarif des Staatsarchivs · Beratungen
1. Das Staatsarchiv erhebt Gebühren für
a) Beratungen vor Ort und telefonische Beratungen von mehr als 1 Stunde, je angebrochene 30 Minuten Fr. 60.-;
b) schriftliche Beratungen mit einem Aufwand von mehr als 1 Stunde, je angebrochene 30 Minuten Fr. 80.-.