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147.12 CH-SG

Art. 3 Gebührentarif des Staatsarchivs - Beratungen

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Art. 3 Gebührentarif des Staatsarchivs · Beratungen

1. Das Staatsarchiv erhebt Gebühren für

a) Beratungen vor Ort und telefonische Beratungen von mehr als 1 Stunde, je angebrochene 30 Minuten Fr. 60.-;

b) schriftliche Beratungen mit einem Aufwand von mehr als 1 Stunde, je angebrochene 30 Minuten Fr. 80.-.

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