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147.12 CH-SG

Art. 2 Gebührentarif des Staatsarchivs - Qualitätsreproduktionen

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Art. 2 Gebührentarif des Staatsarchivs · Qualitätsreproduktionen

1. Das Staatsarchiv erhebt folgende Gebühren für Qualitätsreproduktionen durch den fototechnischen Dienst

a) Bilddateien, je Bilddokument und Versand aus digitalem Langzeitarchiv Fr. 20.-;

b) Spezialreproduktionen auf Wunsch der Kundin oder des Kunden Fr. 40.-.

2. Für die Speicherung auf USB-Speicherstick und dessen Aushändigung wird ein Zuschlag von Fr. 10.- erhoben.

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