147.12
CH-SG
Art. 2 Gebührentarif des Staatsarchivs - Qualitätsreproduktionen
Art. 2 Gebührentarif des Staatsarchivs · Qualitätsreproduktionen
1. Das Staatsarchiv erhebt folgende Gebühren für Qualitätsreproduktionen durch den fototechnischen Dienst
a) Bilddateien, je Bilddokument und Versand aus digitalem Langzeitarchiv Fr. 20.-;
b) Spezialreproduktionen auf Wunsch der Kundin oder des Kunden Fr. 40.-.
2. Für die Speicherung auf USB-Speicherstick und dessen Aushändigung wird ein Zuschlag von Fr. 10.- erhoben.