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147.12 CH-SG

Art. 1 Gebührentarif des Staatsarchivs - Fotokopien und Scans

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Art. 1 Gebührentarif des Staatsarchivs · Fotokopien und Scans

1. Das Staatsarchiv erhebt Gebühren für

a) von Archivpersonal erstellte Fotokopien und Scans von Archivgut, je Seite Fr. 1.-;

b) von Kundinnen und Kunden erstellte Fotokopien und Scans von Bibliotheksgut, je Seite Fr. -.20, ausgenommen bei Verwendung eines eigenen Geräts;

c) Rückkopien aus Mikrofilmen, je Kopie Fr. -.20.

2. Die Versandkostenpauschalen betragen

a) für Zustellungen im Inland Fr. 5.-;

b) für Zustellungen ins Ausland Fr. 10.-.

Fotokopien und Scans Art. 2 Gebührentarif des Staatsarchivs →

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