147.12
CH-SG
Art. 1 Gebührentarif des Staatsarchivs - Fotokopien und Scans
Art. 1 Gebührentarif des Staatsarchivs · Fotokopien und Scans
1. Das Staatsarchiv erhebt Gebühren für
a) von Archivpersonal erstellte Fotokopien und Scans von Archivgut, je Seite Fr. 1.-;
b) von Kundinnen und Kunden erstellte Fotokopien und Scans von Bibliotheksgut, je Seite Fr. -.20, ausgenommen bei Verwendung eines eigenen Geräts;
c) Rückkopien aus Mikrofilmen, je Kopie Fr. -.20.
2. Die Versandkostenpauschalen betragen
a) für Zustellungen im Inland Fr. 5.-;
b) für Zustellungen ins Ausland Fr. 10.-.