146.11
CH-SG
Art. 8 Statistikverordnung - Erhebungsstandards
III. Datenerhebung und Datenablage
Art. 8 Statistikverordnung · Erhebungsstandards
1. Die kantonale Statistikstelle kann Erhebungsstandards mit Vorgaben über die Methodik bei Datenerhebungen festlegen. Sie kann einheitliche Bezeichnungen und Benennungen vorgeben.