Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
146.11 CH-SG

Art. 8 Statistikverordnung - Erhebungsstandards

III. Datenerhebung und Datenablage
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Art. 8 Statistikverordnung · Erhebungsstandards

1. Die kantonale Statistikstelle kann Erhebungsstandards mit Vorgaben über die Methodik bei Datenerhebungen festlegen. Sie kann einheitliche Bezeichnungen und Benennungen vorgeben.

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