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146.11 CH-SG

Art. 4 Statistikverordnung - Aufgaben

II. Organisation - 1. Kantonale Statistikstelle
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Art. 4 Statistikverordnung · Aufgaben

1. Die kantonale Statistikstelle erfüllt insbesondere folgende Aufgaben. Sie

a) führt statistische Tätigkeiten aus;

b) führt den Publikationenkalender;

c) betreibt Publikationskanäle für statistische Informationen;

d) führt eine Ablage der kantonalen statistischen Informationen und Daten und stellt den Zugriff auf die abgelegten statistischen Informationen und Daten sicher;

e) unterstützt die Dienststellen der Kantonsverwaltung bei deren statistischen Tätigkeit.

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