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145.2 CH-SG

Art. 5 Verordnung über die Höhe, Ausrichtung und Ablieferung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Einsitznahme in Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung (Vergütungsverordnung) - Ansätze a) feste Vergütung

II. Höhe und Ausrichtung von Vergütungen für Mitglieder oberster Leitungsorgane selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten
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Art. 5 Verordnung über die Höhe, Ausrichtung und Ablieferung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Einsitznahme in Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung (Vergütungsverordnung) · Ansätze a) feste Vergütung

1. Die Ansätze der festen Vergütung richten sich nach Anhang 1 dieses Erlasses.

2. Mitglieder, die während eines Kalenderjahrs ihr Amt antreten oder daraus ausscheiden, erhalten die feste Vergütung anteilsmässig.

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