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143.73 CH-SG

Art. 1 Regierungsbeschluss über den Koordinationsabzug der Versicherungskasse für das Staatspersonal - Koordinationsabzug

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Art. 1 Regierungsbeschluss über den Koordinationsabzug der Versicherungskasse für das Staatspersonal · Koordinationsabzug

1. Der Koordinationsabzug der Versicherungskasse für das Staatspersonal beträgt Fr. 16 500.-.

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