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143.71 CH-SG

Art. 6 Verordnung über die Teuerungszulagen an Rentenbezüger der Versicherungskasse für das Staatspersonal - Vollzugsbeginn

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Art. 6 Verordnung über die Teuerungszulagen an Rentenbezüger der Versicherungskasse für das Staatspersonal · Vollzugsbeginn

1. Diese Verordnung wird ab 1. Januar 1994 angewendet.

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