143.70
CH-SG
Art. 7 Reglement über die Teilliquidation der Versicherungskasse für das Staatspersonal - Verzinsung
Art. 7 Reglement über die Teilliquidation der Versicherungskasse für das Staatspersonal · Verzinsung
1. Der individuelle Anspruch wird ab dem Austrittszeitpunkt wie die Austrittsleistung verzinst.
2. Der kollektive Anspruch wird nicht verzinst.