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143.70 CH-SG

Art. 7 Reglement über die Teilliquidation der Versicherungskasse für das Staatspersonal - Verzinsung

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Art. 7 Reglement über die Teilliquidation der Versicherungskasse für das Staatspersonal · Verzinsung

1. Der individuelle Anspruch wird ab dem Austrittszeitpunkt wie die Austrittsleistung verzinst.

2. Der kollektive Anspruch wird nicht verzinst.

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