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143.7 VVK CH-SG

Art. 94 Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (VVK) - Aufhebung bisherigen Rechts

H. Schlussbestimmungen
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Art. 94 VVK · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 16. November 1959 wird aufgehoben.

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