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143.7 VVK CH-SG

Art. 17 Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (VVK) - c) Professoren und Dozenten der Universität St.Gallen

A. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 17 VVK · c) Professoren und Dozenten der Universität St.Gallen

1. Versichert ist für ordentliche und ausserordentliche Professoren sowie vollamtliche Dozenten der Universität St.Gallen das Grundgehalt einschliesslich 13. Monatsgehalt nach der Gehaltsordnung für den Lehrkörper der Universität St.Gallen, höchstens aber das Jahresgehalt eines ordentlichen Professors nach elf Dienstjahren, vermindert um den Koordinationsabzug.

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