Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.4 EVA-MS CH-SG

Art. 8 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - 2. Anrechnung

I. Arbeitsverhältnis, Lohn und Beförderung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 EVA-MS · 2. Anrechnung

1. Berücksichtigt wird nur eine Tätigkeit je Kalenderjahr. Halbe Laufbahnjahre werden abgerundet.

2. In besonderen Fällen können weitere Tätigkeiten angerechnet werden.

← Art. 7 EVA-MS Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - Arbeitsverhältnis a) unbefristet Art. 10 EVA-MS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →