143.4
EVA-MS
CH-SG
Art. 8 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - 2. Anrechnung
I. Arbeitsverhältnis, Lohn und Beförderung
Art. 8 EVA-MS · 2. Anrechnung
1. Berücksichtigt wird nur eine Tätigkeit je Kalenderjahr. Halbe Laufbahnjahre werden abgerundet.
2. In besonderen Fällen können weitere Tätigkeiten angerechnet werden.