143.4
EVA-MS
CH-SG
Art. 7 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - c) Laufbahnjahre 1. Tätigkeiten
I. Arbeitsverhältnis, Lohn und Beförderung
Art. 7 EVA-MS · c) Laufbahnjahre 1. Tätigkeiten
1. Voll als Laufbahnjahr gemäss Anhang zu dieser Verordnung wird angerechnet
a)* Unterricht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule nach abgeschlossener Ausbildung;
b)* andere Berufstätigkeit nach entsprechender abgeschlossener Ausbildung mit einem Beschäftigungsumfang von wenigstens 50 Prozent und mit Bezug zum Berufsauftrag.
2. Zur Hälfte als Laufbahnjahr wird angerechnet
a)* ...
b)* andere Berufstätigkeit nach entsprechender abgeschlossener Ausbildung mit einem Beschäftigungsumfang von wenigstens 50 Prozent ohne Bezug zum Berufsauftrag;
c) Erziehungsarbeit.
3. ...