Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.4 EVA-MS CH-SG

Art. 18a Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - Besondere Ressourcen a) Schulentwicklung

II. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
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Art. 18a EVA-MS · Besondere Ressourcen a) Schulentwicklung

1. Das Amt für Mittelschulen kann für die Schulentwicklung zur Verfügung stellen

a)* je Schule: 22 Stellenprozente;

b)* je Klasse: 0,9 Stellenprozente.

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