143.4
EVA-MS
CH-SG
Art. 16 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - f) Unterrichtsausfall und Mehrleistungen
II. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
Art. 16 EVA-MS · f) Unterrichtsausfall und Mehrleistungen
1. Lektionen, die wegen Praktika der Schülerinnen und Schüler, besonderer Unterrichtswochen oder infolge von Aufnahme- oder Schlussprüfungen ausfallen, werden kompensiert.
2. Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 100 Prozent, deren Arbeitsumfang während der Praktika, besonderer Unterrichtswochen oder während der Aufnahme- oder Schlussprüfungen ihren Beschäftigungsgrad überschreitet, wird der Mehreinsatz im Lehrauftrag gutgeschrieben oder ausbezahlt.