Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.4 EVA-MS CH-SG

Art. 16 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - f) Unterrichtsausfall und Mehrleistungen

II. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
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Art. 16 EVA-MS · f) Unterrichtsausfall und Mehrleistungen

1. Lektionen, die wegen Praktika der Schülerinnen und Schüler, besonderer Unterrichtswochen oder infolge von Aufnahme- oder Schlussprüfungen ausfallen, werden kompensiert.

2. Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 100 Prozent, deren Arbeitsumfang während der Praktika, besonderer Unterrichtswochen oder während der Aufnahme- oder Schlussprüfungen ihren Beschäftigungsgrad überschreitet, wird der Mehreinsatz im Lehrauftrag gutgeschrieben oder ausbezahlt.

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