Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.4 EVA-MS CH-SG

Art. 14b Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - b) Kernauftrag Unterricht

II. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
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Art. 14b EVA-MS · b) Kernauftrag Unterricht

1. Der Unterricht je Jahreswochenlektion wird im Lehrauftrag angerechnet mit

a) in wissenschaftlichen Fächern: 4,09 Stellenprozenten;

b)* in Chorgesang, Gestalten, Werken, berufskundlichen Fächern und Sport: 3,76 Stellenprozenten;

c)* ...

d) in Instrumentalunterricht: 3,36 Stellenprozenten.

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