143.4
EVA-MS
CH-SG
Art. 14b Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Mittelschul-Lehrpersonen (EVA-MS) - b) Kernauftrag Unterricht
II. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
Art. 14b EVA-MS · b) Kernauftrag Unterricht
1. Der Unterricht je Jahreswochenlektion wird im Lehrauftrag angerechnet mit
a) in wissenschaftlichen Fächern: 4,09 Stellenprozenten;
b)* in Chorgesang, Gestalten, Werken, berufskundlichen Fächern und Sport: 3,76 Stellenprozenten;
c)* ...
d) in Instrumentalunterricht: 3,36 Stellenprozenten.