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143.28 AusfV CH-SG

Art. 4 Verordnung über die Beteiligung der Versicherten an der Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse (AusfV) - Vollzugsbeginn

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Art. 4 AusfV · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2014 angewendet.

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