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143.24 CH-SG

Art. 2 Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen - Geltungsbereich

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Art. 2 Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass gilt für

a) den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten;

b) die Gemeinden und die Zweck- und Gemeindeverbände nach dem Gemeindegesetz vom 21. April 2009;

c) weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.

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