143.24
CH-SG
Art. 2 Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen - Geltungsbereich
Art. 2 Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen · Geltungsbereich
1. Dieser Erlass gilt für
a) den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten;
b) die Gemeinden und die Zweck- und Gemeindeverbände nach dem Gemeindegesetz vom 21. April 2009;
c) weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.