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CH-SG
Art. 1 Verordnung über die Bemessung des Lohns des Staatspersonals im Jahr 2026 - Lohn
Art. 1 Verordnung über die Bemessung des Lohns des Staatspersonals im Jahr 2026 · Lohn
1. Der Lohn des Staatspersonals bemisst sich im Jahr 2026 nach den Ansätzen gemäss Anhang zu diesem Erlass.