143.210
BESVMP
CH-SG
Art. 1 Besoldungsverordnung für Magistratspersonen (BesVMP) - Gegenstand
I. Grundlagen
Art. 1 BesVMP · Gegenstand
1. Dieser Erlass regelt die Besoldung der Magistratspersonen und die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Entschädigungen.
2. Er legt die Abweichungen gegenüber dem Personalgesetz fest.