Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.210 BESVMP CH-SG

Art. 1 Besoldungsverordnung für Magistratspersonen (BesVMP) - Gegenstand

I. Grundlagen
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Art. 1 BesVMP · Gegenstand

1. Dieser Erlass regelt die Besoldung der Magistratspersonen und die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Entschädigungen.

2. Er legt die Abweichungen gegenüber dem Personalgesetz fest.

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