143.11
PersV
CH-SG
Art. 98 Personalverordnung (PersV) - Naturalleistung
V. Entschädigungen aus dem Arbeitsverhältnis - 1. Lohn sowie Zulagen und Inkonvenienzentschädigungen - d) Auszahlung
Art. 98 PersV · Naturalleistung
1. Der Arbeitsvertrag kann vorsehen, dass der Lohn teilweise als Naturalleistung in Form von verbilligter oder unentgeltlicher Verpflegung oder von verbilligter oder unentgeltlicher Bereitstellung einer Dienstwohnung ausgerichtet wird.
2 ...