Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.11 PersV CH-SG

Art. 7 Personalverordnung (PersV) - Unterstützung des Kantonalen Führungsstabs

II. Aufgabenerfüllung - 1. Grundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (201 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 PersV · Unterstützung des Kantonalen Führungsstabs

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen den Kantonalen Führungsstab, bei Bedarf auch über die Dienstzeit und die wöchentliche Arbeitszeit hinaus.

2. Der Kantonale Führungsstab zieht die im Einzelfall benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.

← Art. 6 PersV Personalverordnung (PersV) - Geltungsbereich a) Grundsatz Art. 8 PersV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →