143.11
PersV
CH-SG
Art. 142 Personalverordnung (PersV) - Aufgaben a) Personalpolitik
VII. Zuständigkeiten - 3. Personalamt
Art. 142 PersV · Aufgaben a) Personalpolitik
1. Das Personalamt
a)* entwickelt und betreibt Instrumente zur Umsetzung der Personalpolitik;
b) unterstützt Departemente und Staatskanzlei sowie Gerichte und andere Justizbehörden bei der Umsetzung der Personalpolitik;
c)* erarbeitet Grundlagen für ein zentrales Personalcontrolling und stellt Instrumente bereit;
d) wertet periodisch Kennzahlen zuhanden der Generalsekretäre-Konferenz und der Regierung aus, erstattet Bericht und schlägt Massnahmen vor.
2. Das Personalamt bezieht die HR-Management-Konferenz angemessen in die Erfüllung dieser Aufgaben ein.