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143.1 LOIPERSPersG CH-SG

Art. 41 Personalgesetz (PersG) - Variabler Lohnbestandteil

IV. Gestaltung des Arbeitsverhältnisses - 2. Lohn sowie Zulagen und weitere Entschädigungen
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Art. 41 PersG · Variabler Lohnbestandteil

1. In besonderen Fällen kann im Arbeitsvertrag ein variabler Lohnbestandteil vereinbart werden.

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