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143.1 LOIPERSPersG CH-SG

Art. 35 Personalgesetz (PersG) - Anspruch

IV. Gestaltung des Arbeitsverhältnisses - 2. Lohn sowie Zulagen und weitere Entschädigungen
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Art. 35 PersG · Anspruch

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach Massgabe dieses Erlasses Anspruch auf

a) Lohn;

b) Zulagen;

c) weitere Entschädigungen.

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