143.1
LOIPERSPersG
CH-SG
Art. 35 Personalgesetz (PersG) - Anspruch
IV. Gestaltung des Arbeitsverhältnisses - 2. Lohn sowie Zulagen und weitere Entschädigungen
Art. 35 PersG · Anspruch
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach Massgabe dieses Erlasses Anspruch auf
a) Lohn;
b) Zulagen;
c) weitere Entschädigungen.