143.1
LOIPERSPersG
CH-SG
Art. 31 Personalgesetz (PersG) - Rechtliche Unterstützung
IV. Gestaltung des Arbeitsverhältnisses - 1. Grundsätze
Art. 31 PersG · Rechtliche Unterstützung
1. Der Kanton gewährt rechtliche Unterstützung, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung auf dem Rechtsweg belangt wird und die Beschreitung des Rechtsweges zur Wahrung ihrer oder seiner Rechte als angemessen erscheint.
2. Die Regierung erlässt durch Verordnung ergänzende Bestimmungen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B.2016.134 · sg (Art. 31 Abs. 1 PersG)
Appeal Dismissed Regarding Access to Files in Official Secrecy Investigation Related to Legal Cost Coverage
Cited as the legal basis for the request for cost coverage for legal support in the criminal proceedings.