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143.1 LOIPERSPersG CH-SG

Art. 19 Personalgesetz (PersG) - Gründe

II. Arbeitsverhältnis - 3. Ende
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Art. 19 PersG · Gründe

1. Das Arbeitsverhältnis endet

a) mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Dauer oder dem Ablauf der Amtsdauer;

b) durch Kündigung;

c) durch Aufhebung des Arbeitsvertrags in gegenseitigem Einvernehmen;

d) aus Altersgründen;

e) bei der nach den Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung des Kantons vollständigen oder teilweisen Invalidität der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters auf dem rentenberechtigten Teil;

f) mit dem Tod der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.

2. Die Vertragsparteien können die vorzeitige Auflösung des befristeten Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag regeln.

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