143.1
LOIPERSPersG
CH-SG
Art. 19 Personalgesetz (PersG) - Gründe
II. Arbeitsverhältnis - 3. Ende
Art. 19 PersG · Gründe
1. Das Arbeitsverhältnis endet
a) mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Dauer oder dem Ablauf der Amtsdauer;
b) durch Kündigung;
c) durch Aufhebung des Arbeitsvertrags in gegenseitigem Einvernehmen;
d) aus Altersgründen;
e) bei der nach den Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung des Kantons vollständigen oder teilweisen Invalidität der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters auf dem rentenberechtigten Teil;
f) mit dem Tod der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
2. Die Vertragsparteien können die vorzeitige Auflösung des befristeten Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag regeln.