Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.3 E-GOVG CH-SG

Art. 8 Gesetz über E-Government (E-GovG) - Rechtsform, Name und Sitz

II. E-Government-Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden - 1. Organisation
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Art. 8 E-GovG · Rechtsform, Name und Sitz

1. Kanton und politische Gemeinden sind Träger der E-Government St.Gallen (nachfolgend eGovSG).

2. Die eGovSG ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St.Gallen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in der Stadt St.Gallen. Die Firma der eGovSG wird im Statut festgelegt.

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