142.3
E-GOVG
CH-SG
Art. 31 Gesetz über E-Government (E-GovG) - Weitere Aufgaben
II. E-Government-Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden - 2. Aufgaben
Art. 31 E-GovG · Weitere Aufgaben
1. Kanton und politische Gemeinden können der eGovSG durch Beschluss der Regierung oder des Rates sowie mit Zustimmung des Kooperationsgremiums weitere Aufgaben im E-Government Bereich übertragen.
2. Die Abgeltung der übertragenen weiteren Aufgaben wird durch Leistungsvereinbarung geregelt.