Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.3 E-GOVG CH-SG

Art. 31 Gesetz über E-Government (E-GovG) - Weitere Aufgaben

II. E-Government-Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden - 2. Aufgaben
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Art. 31 E-GovG · Weitere Aufgaben

1. Kanton und politische Gemeinden können der eGovSG durch Beschluss der Regierung oder des Rates sowie mit Zustimmung des Kooperationsgremiums weitere Aufgaben im E-Government Bereich übertragen.

2. Die Abgeltung der übertragenen weiteren Aufgaben wird durch Leistungsvereinbarung geregelt.

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