142.3
E-GOVG
CH-SG
Art. 27 Gesetz über E-Government (E-GovG) - d) Leistungsauftrag und Betriebsvereinbarung
II. E-Government-Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden - 2. Aufgaben
Art. 27 E-GovG · d) Leistungsauftrag und Betriebsvereinbarung
1. Ein Leistungsauftrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Bereitstellung von E-Government-Services enthält insbesondere
a) den Umfang der Leistungserbringung;
b) Regelungen zum allfälligen Bezug von Leistungen von Drittanbietern;
c) die Projekt- und Betriebsorganisation;
d) die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten;
e) die Kostenverteilung.
2. Die Geschäftsstelle führt einen Katalog über die bestehenden Leistungsaufträge und Betriebsvereinbarungen.