Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.3 E-GOVG CH-SG

Art. 27 Gesetz über E-Government (E-GovG) - d) Leistungsauftrag und Betriebsvereinbarung

II. E-Government-Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden - 2. Aufgaben
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Art. 27 E-GovG · d) Leistungsauftrag und Betriebsvereinbarung

1. Ein Leistungsauftrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Bereitstellung von E-Government-Services enthält insbesondere

a) den Umfang der Leistungserbringung;

b) Regelungen zum allfälligen Bezug von Leistungen von Drittanbietern;

c) die Projekt- und Betriebsorganisation;

d) die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten;

e) die Kostenverteilung.

2. Die Geschäftsstelle führt einen Katalog über die bestehenden Leistungsaufträge und Betriebsvereinbarungen.

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