Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.3 E-GOVG CH-SG

Art. 2 Gesetz über E-Government (E-GovG) - Grundsätze von E-Government

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 E-GovG · Grundsätze von E-Government

1. E-Government orientiert sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Transparenz sowie am Nutzen für Bevölkerung und Wirtschaft.

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